Sie fragen – Experten anworten.

Mit Inkraftreten des Pflegestärkungsgesetz II (auch als PSG II bekannt) gelten ab 01. Januar 2017 zahlreiche neue Regelungen. Das Gesetz dient als Grundlage für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.
Der Begriff Pflegestufe ändert sich. Zukünftig werden Pflegegrade mittels eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Zudem wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt.